„Göttinger Initiative will Kirchenasyl um Bürgerasyl ergänzen“

Göttinger Tageblatt 16.02.18

Von Ulrich Schubert

Es ist eine Gratwanderung zwischen unklarer Rechtslage, vagen Absprachen und dem alternativlosen Wunsch, Menschen in Not zu helfen: „Bürgerasyl“ als Ergänzung zum Kirchenasyl. Jetzt hat die „Göttinger Initiative Bürger*Asyl – Jetzt!“ mit 70 Interessierten über die Chancen und Risiken diskutiert.

Göttingen. Die Zusammensetzung der Mitstreiter beim ersten Infoabend für ein Göttinger Bürgerasyl im Keller des Deutschen Theaters ist ungewöhnlich: Pensionierte Lehrer und Punker, Sozialarbeiter und Schauspieler, Politiker und Kirchenvertreter – vereint in einer tief verankerten Grundhaltung zur Menschlichkeit. Und im Willen, etwas zu tun.

Sie wollen Menschen helfen, die aus ihrem Land vor Krieg, Unterdrückung oder Hunger geflohen sind und in Deutschland ein besseres Leben leben suchen – aber abgeschoben werden sollen. Als „menschenverachtend“ kritisierte Mohan Ramaswamy, die „europäische Abschottungspolitik“. „Ich habe die Gnade, als heterosexueller, weißer Mann und Mitteleuropäer überall leben zu dürfen“, sagt Schauspieler Florian Donath, „das sollte für alle gelten“.

Die meisten der Gäste engagieren sich bereits in der Flüchtlingshilfe. Aber wenn alle ihre Bemühungen gescheitert sind und für einen Hilfesuchenden die Abschiebung droht, blieben bisher nur drei Wege: die Abschiebung zu akzeptieren, illegal unterzutauchen oder in ein Kirchenasyl zu gehen.

 Beim Kirchenasyl spiele ihnen eine besondere Rechtslage in die Hände, erklärte die Rechtsanwältin Claire Deery. Ist eine Abschiebung angeordnet, müsse diese innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden. Ist sie in dieser Zeit nicht erfolgt, verfällt sie. Das heißt faktisch: Sie müsse verhindert werden – aber auf legalem Weg. Andernfalls drohten Strafverfahren und eine auf 18 Monate verlängerte Frist.

Für Kirchenasyl gebe es formlose Absprachen zwischen den Bundesbehörden und Kirchen in Deutschland, dass der Staat nicht eingreift, die Betroffenen also auch nicht mit Polizeigewalt abholt, so Derry. Daran hätten sich bisher alle Parteien gehalten. Grundregel für ein erfolgreiches Kirchenasyl sei aber, dass der Betroffene namentlich mit der Wohnadresse bei den zuständigen Behörden gemeldet ist.

Die Kirchengemeinden, die Asyl gewähren, stießen allerdings an ihre Grenzen, sagte er Pastor Peter Lahmann – räumlich, personell und finanziell. Bundesweit hätten seit Ende Januar etwa 600 Personen in 375 Gemeinden Asyl bekommen, seit Ende der 1990-Jahre habe es im Raum Göttingen etwa 30 Kirchenasyle gegeben.

Die Betroffenen seien unmittelbar von Abschiebung bedroht gewesen. Inzwischen gehe es dabei fast ausschließlich um Abschiebungen nach dem sogenannten Dublin-Abkommen in ein anderes europäisches Land, über das die Flüchtlinge nach Europa gekommen waren, ergänzten Mitglieder vom Göttinger Arbeitskreis Asyl. Dort aber gehe es ihnen oft kaum besser als im Ursprungsland.

Mit dem Bürgerasyl wollen die Initiatoren die Kirchen stützen und entlasten. Sie setzen dabei auf die Annahme, dass Abschiebebehörden ein Bürgerasyl ähnlich einstufen, wie ein Kirchenasyl – wenn Name und Adresse gemeldet sind. Eine Garantie dafür, dass nicht plötzlich doch die Polizei vor der Tür steht, gebe es nicht, räumten die Initiatoren auf Nachfragen mehrfach ein. Strafverfahren gegen die Asyl-Geber seien allerdings höchst unwahrscheinlich.

Wichtig sei vor allem, mit der „Göttinger Initiative Bürger*Asyl“ Druck aufzubauen und Politik wie Entscheidern zu zeigen, dass eine große Unterstützergruppe hinter den Flüchtlingen und Kirchen steht. Dazu seien mögliche Meldeadressen ebenso wichtig, wie Hilfe bei der Betreuung von Asylsuchenden und Geldspenden.